Hausnummerierungen
Hausnummerierungen
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit einer von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Wenn Sie bauen, wird Ihnen die Hausnummer automatisch im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens zugeteilt. Damit das Gebäude z.B. durch Rettungsdienste oder die Feuerwehr auch leicht gefunden werden kann, ist es wichtig, dass Sie die Hausnummer von der Straße aus gut sichtbar am Gebäude anbringen.
Ortsrecht
- Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Rechtsgrundlagen allgemein
- Baugesetzbuch
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Roer
Tel: 02582 88-306
Zuständige Organisationseinheit
- Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: bauen@everswinkel.de