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Gewässerunterhaltungsgebühren
Das Gebiet der Gemeinde Everswinkel wird von Bächen und Gräben durchzogen. Die Unterhaltung dieser Gewässer – also ihre Pflege und Entwicklung - führen die zwei Wasser- und Bodenverbände Albersloh-Rinkerode und Warendorf-Süd durch.
Durch die Änderung des Landeswassergesetzes werden die Gebühren rückwirkend ab 2019 neu festgesetzt. Das Einzugsgebiet von Gewässern erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Alle Grundstückseigentümer müssen diese Gebühr entrichten, egal ob im Außenbereich oder in der bebauten Ortslage. Ebenfalls ist im Gesetz geregelt, dass 90 % der Gebühren auf die versiegelte Fläche zu verteilen sind und 10 % auf die unversiegelte Fläche.
Maßstab für die Berechnung der Gebühren ist die Grundstücksfläche in m².
Ortsrecht
-
Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Everswinkel
Rechtsgrundlagen allgemein
- Landeswassergesetz (LWG NRW)
-
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Kosten
Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung sinken ab dem 01.01.2022.
Für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 beträgt die Gebühr 0,02958 €
ab dem 01.01.2022 beträgt die Gebühr 0,02536 €
Für unbefestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 beträgt die Gebühr 0,00019 €
ab dem 01.01.2022 beträgt die Gebühr 0,00017 €
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern, Gebühren, Abgaben
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: kaemmerei@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dieckmann
Tel: 02582 88-208
Das Gebiet der Gemeinde Everswinkel wird von Bächen und Gräben durchzogen. Die Unterhaltung dieser Gewässer – also ihre Pflege und Entwicklung - führen die zwei Wasser- und Bodenverbände Albersloh-Rinkerode und Warendorf-Süd durch.
Durch die Änderung des Landeswassergesetzes werden die Gebühren rückwirkend ab 2019 neu festgesetzt. Das Einzugsgebiet von Gewässern erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Alle Grundstückseigentümer müssen diese Gebühr entrichten, egal ob im Außenbereich oder in der bebauten Ortslage. Ebenfalls ist im Gesetz geregelt, dass 90 % der Gebühren auf die versiegelte Fläche zu verteilen sind und 10 % auf die unversiegelte Fläche.
Maßstab für die Berechnung der Gebühren ist die Grundstücksfläche in m².
Ortsrecht
-
Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Everswinkel
Rechtsgrundlagen allgemein
- Landeswassergesetz (LWG NRW)
-
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung sinken ab dem 01.01.2022.
Für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 beträgt die Gebühr 0,02958 €
ab dem 01.01.2022 beträgt die Gebühr 0,02536 €
Für unbefestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 beträgt die Gebühr 0,00019 €
ab dem 01.01.2022 beträgt die Gebühr 0,00017 €
Frau
Dieckmann