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Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie z. B. zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, prüft und entscheidet der Kreis Warendorf.
Bitte wenden Sie sich an den
Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-5199
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
www.kreis-warendorf.de
Antragsvordrucke bekommen Sie auch beim Amt für Soziales, Schule, Sport und Kultur der Gemeinde Everswinkel.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Keskin
Tel: 02582 88-114
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie z. B. zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, prüft und entscheidet der Kreis Warendorf.
Bitte wenden Sie sich an den
Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-5199
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
www.kreis-warendorf.de
Antragsvordrucke bekommen Sie auch beim Amt für Soziales, Schule, Sport und Kultur der Gemeinde Everswinkel.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Frau
Keskin