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Beglaubigungen von Unterschriften
Sie können beim Einwohnermeldeamt Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
Nicht beglaubigen darf das Einwohnermeldeamt Unterschriften ohne zugehörigen Text (sogenannte „Blankounterschriften“) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar nach § 129 BGB bedürfen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW § 34
Unterlagen
- das Schriftstück
- Ihr Personalausweis bzw. Reisepass
Kosten
- 2,50 € pro Beglaubigung
- 1,20 € pro Beglaubigung für Schüler und Studenten
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Beglaubigungen von Unterschriften
Sie können beim Einwohnermeldeamt Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
Nicht beglaubigen darf das Einwohnermeldeamt Unterschriften ohne zugehörigen Text (sogenannte „Blankounterschriften“) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar nach § 129 BGB bedürfen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW § 34
- das Schriftstück
- Ihr Personalausweis bzw. Reisepass
- 2,50 € pro Beglaubigung
- 1,20 € pro Beglaubigung für Schüler und Studenten
Einwohner- und Meldewesen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511
Frau
Brodrecht
02582 88-111
Frau
Lamenta
02582 88-110
Frau
Strotmann
02582 88-711