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Einbürgerung
Wenn Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Antragsformulare und Merkblätter bekommen Sie bei der Gemeinde Everswinkel. Ebenso erhalten Sie Informationen darüber, welche sonstigen Unterlagen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, Sie benötigen.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf. Informationen zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie daher auch auf den Internetseiten des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- §§ 8, 9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz, Gesetz über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Zuständige Organisationseinheit
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
Wenn Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Antragsformulare und Merkblätter bekommen Sie bei der Gemeinde Everswinkel. Ebenso erhalten Sie Informationen darüber, welche sonstigen Unterlagen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, Sie benötigen.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf. Informationen zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie daher auch auf den Internetseiten des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- §§ 8, 9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz, Gesetz über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Frau
Lamenta