BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Meldeangelegenheiten
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel registriert die in seinem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner.
Es erteilt Melderegisterauskünfte, wirkt bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben führt es ein Melderegister.
Das Einwohnermeldeamt darf personenbezogene Daten, die im Melderegister gespeichert sind, nur im gesetzlich festgelegten Rahmen verarbeiten, wie z.B. für die Vorbereitung von Parlaments- und Kommunalwahlen oder für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten oder Personalausweisen.
Bei allgemeinen Fragen zum Meldewesen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Dienstleistungen:
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes
- Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde
- Umzug ins Ausland
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Meldebescheinigungen
Rechtsgrundlagen allgemein
- Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW)
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Meldeangelegenheiten
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel registriert die in seinem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner.
Es erteilt Melderegisterauskünfte, wirkt bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben führt es ein Melderegister.
Das Einwohnermeldeamt darf personenbezogene Daten, die im Melderegister gespeichert sind, nur im gesetzlich festgelegten Rahmen verarbeiten, wie z.B. für die Vorbereitung von Parlaments- und Kommunalwahlen oder für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten oder Personalausweisen.
Bei allgemeinen Fragen zum Meldewesen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Dienstleistungen:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel registriert die in seinem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner.
Es erteilt Melderegisterauskünfte, wirkt bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben führt es ein Melderegister.
Das Einwohnermeldeamt darf personenbezogene Daten, die im Melderegister gespeichert sind, nur im gesetzlich festgelegten Rahmen verarbeiten, wie z.B. für die Vorbereitung von Parlaments- und Kommunalwahlen oder für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten oder Personalausweisen.
Bei allgemeinen Fragen zum Meldewesen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Dienstleistungen:
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes
- Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde
- Umzug ins Ausland
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Meldebescheinigungen
Rechtsgrundlagen allgemein
- Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW)
Einwohner- und Meldewesen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511
Frau
Brodrecht
02582 88-111
Frau
Lamenta
02582 88-110
Frau
Strotmann
02582 88-711