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Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten. D.h. Sie suchen Kunden auf, ohne mit diesen vorher einen Termin vereinbart zu haben.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis – die sogenannte Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.
Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel beantragen, wenn Sie hier mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Es empfiehlt sich, schon vor einer Antragstellung mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen.
Wenn Sie an Märkten teilnehmen wollen („fliegende Händler“), erkundigen sie sich bitte beim jeweils zuständigen Ordnungsamt, ob eine Reisegewerbekartenpflicht besteht.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gewerbeordnung (GewO)
Kosten
Zuständige Organisationseinheit
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Herr Welzel
Tel: 02582 88-112
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten. D.h. Sie suchen Kunden auf, ohne mit diesen vorher einen Termin vereinbart zu haben.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis – die sogenannte Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.
Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel beantragen, wenn Sie hier mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Es empfiehlt sich, schon vor einer Antragstellung mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen.
Wenn Sie an Märkten teilnehmen wollen („fliegende Händler“), erkundigen sie sich bitte beim jeweils zuständigen Ordnungsamt, ob eine Reisegewerbekartenpflicht besteht.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gewerbeordnung (GewO)
Frau
Brodrecht
Herr
Welzel