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Führerschein - Erstantrag
Wenn Sie einen Führerschein machen wollen, wird Ihr Führerscheinantrag in der Regel direkt von Ihrer Fahrschule an den Kreis Warendorf geschickt.
Sie können Ihren Führerscheinantrag aber auch selbst beim Einwohnermeldeamt zur Weiterleitung an den Kreis Warendorf abgeben.
Weitere Fragen beantworten Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Telefon 02581/53-3608.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
- Das ausgefüllte Antragsformular, dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule,
- ein aktuelles Passbild,
- die Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs,
- die Bescheinigung über den Sehtest,
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
- sowie den abgestempelten Überweisungsbeleg für die 39,60 € an den Kreis Warendorf
Kosten
- 5,10 € Bearbeitungsgebühr der Gemeinde Everswinkel
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Wenn Sie einen Führerschein machen wollen, wird Ihr Führerscheinantrag in der Regel direkt von Ihrer Fahrschule an den Kreis Warendorf geschickt.
Sie können Ihren Führerscheinantrag aber auch selbst beim Einwohnermeldeamt zur Weiterleitung an den Kreis Warendorf abgeben.
Weitere Fragen beantworten Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Telefon 02581/53-3608.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Das ausgefüllte Antragsformular, dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule,
- ein aktuelles Passbild,
- die Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs,
- die Bescheinigung über den Sehtest,
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
- sowie den abgestempelten Überweisungsbeleg für die 39,60 € an den Kreis Warendorf
- 5,10 € Bearbeitungsgebühr der Gemeinde Everswinkel
Frau
Brodrecht
Frau
Lamenta
Frau
Strotmann