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Kirchenaustritt
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Amtsgericht erklären. Bitte sprechen Sie dort persönlich vor und nehmen Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten dann eine Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt.
Dieser Austrittsbescheinigung dient auch als Nachweis beim Finanzamt Warendorf.
Unterlagen
Personalausweis
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Kirchenaustritt
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Amtsgericht erklären. Bitte sprechen Sie dort persönlich vor und nehmen Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten dann eine Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt.
Dieser Austrittsbescheinigung dient auch als Nachweis beim Finanzamt Warendorf. Personalausweis https://serviceportal.everswinkel.de:443/mitarbeiterliste/-/egov-bis-detail/dienstleistung/571/show
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Amtsgericht erklären. Bitte sprechen Sie dort persönlich vor und nehmen Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten dann eine Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt.
Dieser Austrittsbescheinigung dient auch als Nachweis beim Finanzamt Warendorf. Personalausweis https://serviceportal.everswinkel.de:443/mitarbeiterliste/-/egov-bis-detail/dienstleistung/571/show
Einwohner- und Meldewesen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511
Frau
Brodrecht
02582 88-111
Frau
Lamenta
02582 88-110
Frau
Strotmann
02582 88-711