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Untersuchungsberechtigungsschein
Wenn Sie eine Ausbildung/Lehre beginnen bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind, müssen Sie nach dem Jugendschutzgesetz zunächst einen Arzt aufsuchen, der Ihre Berufstauglichkeit prüft.
Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein), den Sie beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Everswinkel haben.
Mit diesem Untersuchungsberechtigungsschein können Sie zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Die entstehenden Kosten werden dem Arzt dann durch das Gesundheitsamt erstattet.
Wenn Sie persönlich vorbeikommen und Ihre Ausweispapiere vorlegen, wird Ihnen der UB-Schein sofort ausgehändigt. Das gleiche gilt für Ihre Eltern.
Wenn Sie den Untersuchungsberechtigungsschein schriftlich oder telefonisch beantragen, denken Sie bitte daran, dass die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes in jedem Fall eine Kopie Ihres Ausweises benötigen.
Unterlagen
- Ihre Ausweispapiere
Kosten
- keine
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Untersuchungsberechtigungsschein
Wenn Sie eine Ausbildung/Lehre beginnen bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind, müssen Sie nach dem Jugendschutzgesetz zunächst einen Arzt aufsuchen, der Ihre Berufstauglichkeit prüft.
Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein), den Sie beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Everswinkel haben.
Mit diesem Untersuchungsberechtigungsschein können Sie zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Die entstehenden Kosten werden dem Arzt dann durch das Gesundheitsamt erstattet.
Wenn Sie persönlich vorbeikommen und Ihre Ausweispapiere vorlegen, wird Ihnen der UB-Schein sofort ausgehändigt. Das gleiche gilt für Ihre Eltern.
Wenn Sie den Untersuchungsberechtigungsschein schriftlich oder telefonisch beantragen, denken Sie bitte daran, dass die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes in jedem Fall eine Kopie Ihres Ausweises benötigen.
Wenn Sie eine Ausbildung/Lehre beginnen bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind, müssen Sie nach dem Jugendschutzgesetz zunächst einen Arzt aufsuchen, der Ihre Berufstauglichkeit prüft.
Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein), den Sie beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Everswinkel haben.
Mit diesem Untersuchungsberechtigungsschein können Sie zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Die entstehenden Kosten werden dem Arzt dann durch das Gesundheitsamt erstattet.
Wenn Sie persönlich vorbeikommen und Ihre Ausweispapiere vorlegen, wird Ihnen der UB-Schein sofort ausgehändigt. Das gleiche gilt für Ihre Eltern.
Wenn Sie den Untersuchungsberechtigungsschein schriftlich oder telefonisch beantragen, denken Sie bitte daran, dass die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes in jedem Fall eine Kopie Ihres Ausweises benötigen.
- Ihre Ausweispapiere
- keine
Einwohner- und Meldewesen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511
Frau
Brodrecht
02582 88-111
Frau
Lamenta
02582 88-110
Frau
Strotmann
02582 88-711