Anmeldung des Wohnsitzes
Herzlich willkommen in Everswinkel!
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Everswinkel ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11 im Rathaus, Am Magnusplatz 30 anmelden.
Um bürgernah und zukunftsorientiert planen zu können, würden wir gerne erfahren, welche Beweggründe für Ihren Zuzug maßgebend waren. Wir wären Ihnen darum sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen würden, an der Umfrage teilzunehmen. Den Fragebogen zum Zuzug / Fortzug finden Sie unter Onlinedienstleistungen.
Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage freiwillig und auch Ihre Anonymität bleibt gewahrt!
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich!
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Ihr Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Geburtsurkunde/n der Kinder im Original, sofern kein Dokument ausgestellt ist
- Heiratsurkunde (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vordruck "Anmeldung" in Verbindung mit einer Vollmacht, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.