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Sie können beim Einwohnermeldeamt Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.

Nicht beglaubigen darf das Einwohnermeldeamt Unterschriften ohne zugehörigen Text (sogenannte „Blankounterschriften“) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar nach § 129 BGB bedürfen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Verwaltungsverfahrensgesetz NRW § 34

Erforderliche Unterlagen

  • das Schriftstück
  • Ihr Personalausweis bzw. Reisepass

Kosten

  • 2,50 € pro Beglaubigung
  • 1,20 € pro Beglaubigung für Schüler und Studenten