Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID). Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen die Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.

Sie müssen vor Nutzung der eID Funktion die Transport-PIN, die Ihnen per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter www.ausweisapp.bund.de.

Sie benötigen zur Nutzung 

  • einen Internetzugang
  • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion (seit 15.7.2017 grundsätzlich eingeschaltet)
  • die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN)
  • ein geeignetes Smartphone bzw. einen PC mit Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Eigene PIN mal gesetzt, aber vergessen? PIN-Brief verlegt? Das geht vielen Bürgerinnen und Bürgern so, die ihren Online-Ausweis nutzen möchten. Bürgerämter machen die Online-Ausweisfunktion innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. 

Das geht ab Frühjahr 2022 auch online. Sie können hierzu den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen. Der PIN-Rücksetzbrief kann online angefordert werden. Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung.

Unterlagen

  • den alten Personalausweis (bzw. bei Verlust des Personalausweises den Reisepass oder eine Geburtsurkunde)
  • bei Erstbeantragung den Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde
  • ein biometrisches Passbild

Kosten

    Personalausweis ab 24 Jahre: 37,- Euro
    Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
    Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
    Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Änderung der PIN im Bürgeramt: gebührenfrei
    Änderung der Anschrift bei Umzug: gebührenfrei

eID

Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID). Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen die Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.

Sie müssen vor Nutzung der eID Funktion die Transport-PIN, die Ihnen per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter www.ausweisapp.bund.de.

Sie benötigen zur Nutzung 

  • einen Internetzugang
  • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion (seit 15.7.2017 grundsätzlich eingeschaltet)
  • die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN)
  • ein geeignetes Smartphone bzw. einen PC mit Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Eigene PIN mal gesetzt, aber vergessen? PIN-Brief verlegt? Das geht vielen Bürgerinnen und Bürgern so, die ihren Online-Ausweis nutzen möchten. Bürgerämter machen die Online-Ausweisfunktion innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. 

Das geht ab Frühjahr 2022 auch online. Sie können hierzu den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen. Der PIN-Rücksetzbrief kann online angefordert werden. Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung.

  • den alten Personalausweis (bzw. bei Verlust des Personalausweises den Reisepass oder eine Geburtsurkunde)
  • bei Erstbeantragung den Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde
  • ein biometrisches Passbild

    Personalausweis ab 24 Jahre: 37,- Euro
    Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
    Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
    Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    Änderung der PIN im Bürgeramt: gebührenfrei
    Änderung der Anschrift bei Umzug: gebührenfrei

Online-Ausweisfunktion https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/27380/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Frau

Lamenta

02582 88-110

Frau

Strotmann

02582 88-711