Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen.

Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt sowie im Foyer der Gemeinde Everswinkel. Welche Voraussetzungen gelten, um eine Befreiung zu erhalten, und welche Nachweise Sie jeweils erbringen müssen, entnehmen Sie bitte der Homepage Der Rundfunkbeitrag. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Anträge online zu erledigen.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen direkt an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln schicken. Oder Sie geben Ihre Unterlagen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel, Zimmer 11 ab.

Ortsrecht

  • Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)

Rundfunkbeitrag - Befreiung


Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen.

Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt sowie im Foyer der Gemeinde Everswinkel. Welche Voraussetzungen gelten, um eine Befreiung zu erhalten, und welche Nachweise Sie jeweils erbringen müssen, entnehmen Sie bitte der Homepage Der Rundfunkbeitrag. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Anträge online zu erledigen.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen direkt an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln schicken. Oder Sie geben Ihre Unterlagen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel, Zimmer 11 ab.

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  • Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
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