Zu unterscheiden ist zwischen abwehrendem und vorbeugendem Brandschutz.

Der Begriff „abwehrender Brandschutz“ umfasst alles, was mit der Bekämpfung von Bränden zu tun hat, und umschreibt im weitesten Sinne die Arbeit der Feuerwehr.

Hinter dem Begriff „vorbeugender Brandschutz“ verbirgt sich ein ganzes Paket überprüfender bzw. aufklärender Maßnahmen: Angefangen von der Brandschau über Aufklärungsaktionen zum Thema „Rauchmelder“ und Veranstaltungen im Kindergarten bis hin zu Tipps für’s Osterfeuer und zum Umgang mit der offenen Flamme in der Advents- und Weihnachtszeit.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

Kosten

Die Einsätze der Feuerwehr sind in der Regel unentgeltlich.

Für besondere Leistungen werden Kosten/Entgelte erhoben. Einzelheiten dazu regelt die Satzung über die Erhebung von Kosten und Entgelte in der Gemeinde Everswinkel für Einsätze und sonstige Leistungen der Feuerwehr.

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner