Herzlich willkommen in Everswinkel!

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Everswinkel ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11 im Rathaus, Am Magnusplatz 30 anmelden.

Um bürgernah und zukunftsorientiert planen zu können, würden wir gerne erfahren, welche Beweggründe für Ihren Zuzug maßgebend waren. Wir wären Ihnen darum sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen würden, an der Umfrage teilzunehmen. Den Fragebogen zum Zuzug / Fortzug finden Sie unter Onlinedienstleistungen. 

Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage freiwillig und auch Ihre Anonymität bleibt gewahrt!

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich!

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesmeldegesetz

Unterlagen

  • Ihr Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. Neben dem klassischen Formular (siehe "Dokumente") steht Ihnen auch unser Online-Formular zur Verfügung.
Anmeldung des Wohnsitzes

Herzlich willkommen in Everswinkel!

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Everswinkel ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11 im Rathaus, Am Magnusplatz 30 anmelden.

Um bürgernah und zukunftsorientiert planen zu können, würden wir gerne erfahren, welche Beweggründe für Ihren Zuzug maßgebend waren. Wir wären Ihnen darum sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen würden, an der Umfrage teilzunehmen. Den Fragebogen zum Zuzug / Fortzug finden Sie unter Onlinedienstleistungen. 

Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage freiwillig und auch Ihre Anonymität bleibt gewahrt!

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich!

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesmeldegesetz
  • Ihr Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. Neben dem klassischen Formular (siehe "Dokumente") steht Ihnen auch unser Online-Formular zur Verfügung.
Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/512/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Frau

Lamenta

02582 88-110

Frau

Strotmann

02582 88-711