Der Kinderreisepass war ein Passdokument für Kinder unter 12 Jahren mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Der Bundestag hat beschlossen, die Kinderreisepässe ab dem 1. Januar 2024 abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen diese daher nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Statt des Kinderreisepasses soll ein elektronischer Personalausweis oder Reisepass mit entsprechend längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:

Da die elektronischen Personalausweise und Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, ist eine sofortige Ausstellung vor Ort nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie das bei der Planung und Buchung Ihrer Reise. In Ausnahmefällen können vor Ort Ersatzdokumente mit kürzerer Gültigkeit ausgestellt werden. Hierfür fallen jedoch zusätzliche Gebühren an.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Passgesetz