Ihr Personalausweis ist abgelaufen, gestohlen worden oder verloren gegangen – und Sie benötigen dringend einen neuen? Ganz Eilige haben die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen; der „richtige“ Ausweis wird dann gleichzeitig beantragt.

Bitte kommen Sie zur Antragstellung persönlich ins Einwohnermeldeamt. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist dann für 3 Monate gültig.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Personalausweisgesetz NRW
  • Bundespersonalausweisgesetz

Unterlagen

  • den alten Ausweis (bei Verlust: einen alten Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde)
  • ein biometrisches Passbild
  • Falls Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, können Sie außerdem den unter Downloads eingestellten Vordruck „Ausweis-Verlust“ schon ausfüllen und ebenfalls mitbringen.

Kosten

  • 10,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis


Ihr Personalausweis ist abgelaufen, gestohlen worden oder verloren gegangen – und Sie benötigen dringend einen neuen? Ganz Eilige haben die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen; der „richtige“ Ausweis wird dann gleichzeitig beantragt.

Bitte kommen Sie zur Antragstellung persönlich ins Einwohnermeldeamt. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist dann für 3 Monate gültig.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Personalausweisgesetz NRW
  • Bundespersonalausweisgesetz
  • den alten Ausweis (bei Verlust: einen alten Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde)
  • ein biometrisches Passbild
  • Falls Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, können Sie außerdem den unter Downloads eingestellten Vordruck „Ausweis-Verlust“ schon ausfüllen und ebenfalls mitbringen.
  • 10,00 Euro
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/515/show
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