Vorläufiger Personalausweis
Ihr Personalausweis ist abgelaufen, gestohlen worden oder verloren gegangen – und Sie benötigen dringend einen neuen? Ganz Eilige haben die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen; der „richtige“ Ausweis wird dann gleichzeitig beantragt.
Bitte kommen Sie zur Antragstellung persönlich ins Einwohnermeldeamt. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist dann für 3 Monate gültig.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Personalausweisgesetz NRW
- Bundespersonalausweisgesetz
Unterlagen
- den alten Ausweis (bei Verlust: einen alten Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde)
- ein biometrisches Passbild
- Falls Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, können Sie außerdem den unter Downloads eingestellten Vordruck „Ausweis-Verlust“ schon ausfüllen und ebenfalls mitbringen.
Kosten
- 10,00 Euro