Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union. Die Einreisebestimmungen können jedoch sehr unterschiedlich sein. Bei der Einreise in einige Länder ist ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als 6 Monaten zwingend erforderlich. Andere Länder verlangen ein Visum. Informieren Sie sich also bitte rechtzeitig über die Einreisebedingungen Ihres Reiseziels. Informationen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

 

Beantragung

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorgelegt werden.

Wenn Sie also einen Reisepass benötigen, können Sie diesen bei dem Einwohnermeldeamt beantragen, bei dem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen dazu die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre lang gültig, und für Personen ab dem 25. Lebensjahr beträgt seine Gültigkeit 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel. Sollte eine persönliche Abholung nicht möglich sein, können Sie eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, Ihren neuen Reisepass abzuholen (dies gilt auch für Eheleute). Füllen Sie dazu einfach folgende Vollmacht online aus und bringen diese unterschrieben mit. Falls Sie Ihren alten Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, können Sie außerdem den unter Formulare eingestellten Vordruck „Ausweis-Verlust“ schon ausfüllen und mitbringen. Die Wartezeit bis zum Erhalt des neuen Reisepasses beträgt ca. vier Wochen.

Wenn Sie in der Zwischenzeit wissen möchten, wie weit die Bundesdruckerei mit der Erstellung Ihres Ausweises ist, klicken Sie bitte hier.

Und bitte beachten Sie: Der Reisepass – auch ePass genannt – ist ein maschinenlesbares elektronisches Reisedokument. Das Passbild muss also den seit Ende 2005 geltenden neuen  Anforderungen entsprechen. Genaue Informationen darüber, wie Passbilder heutzutage aussehen müssen, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der homepage der Bundesdruckerei.

Seit dem 01.November 2007 werden im Chip des elektronischen Reisepasses neben Ihrem Foto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert. Ältere Reisepässe bleiben aber gültig.

Häufig zum Thema „Fingerabdrücke“ gestellte Fragen beantworten wir Ihnen unter der Rubrik Downloads.

Weitere Informationen zu allen Fragen rund um den Ende 2005 eingeführten neuen ePass finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern unter www.ePass.de oder www.bmi.bund.de.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Passgesetz

Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis
    (Wenn Sie keine Ausweispapiere besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit.)
  • ein Passbild aus neuerer Zeit mit hellem Hintergrund

Kosten

Stand 2024:

  • 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 70,00 € für Antragsteller ab 24 Jahren
Reisepass


Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union. Die Einreisebestimmungen können jedoch sehr unterschiedlich sein. Bei der Einreise in einige Länder ist ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als 6 Monaten zwingend erforderlich. Andere Länder verlangen ein Visum. Informieren Sie sich also bitte rechtzeitig über die Einreisebedingungen Ihres Reiseziels. Informationen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

 

Beantragung

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorgelegt werden.

Wenn Sie also einen Reisepass benötigen, können Sie diesen bei dem Einwohnermeldeamt beantragen, bei dem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen dazu die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre lang gültig, und für Personen ab dem 25. Lebensjahr beträgt seine Gültigkeit 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel. Sollte eine persönliche Abholung nicht möglich sein, können Sie eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, Ihren neuen Reisepass abzuholen (dies gilt auch für Eheleute). Füllen Sie dazu einfach folgende Vollmacht online aus und bringen diese unterschrieben mit. Falls Sie Ihren alten Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, können Sie außerdem den unter Formulare eingestellten Vordruck „Ausweis-Verlust“ schon ausfüllen und mitbringen. Die Wartezeit bis zum Erhalt des neuen Reisepasses beträgt ca. vier Wochen.

Wenn Sie in der Zwischenzeit wissen möchten, wie weit die Bundesdruckerei mit der Erstellung Ihres Ausweises ist, klicken Sie bitte hier.

Und bitte beachten Sie: Der Reisepass – auch ePass genannt – ist ein maschinenlesbares elektronisches Reisedokument. Das Passbild muss also den seit Ende 2005 geltenden neuen  Anforderungen entsprechen. Genaue Informationen darüber, wie Passbilder heutzutage aussehen müssen, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der homepage der Bundesdruckerei.

Seit dem 01.November 2007 werden im Chip des elektronischen Reisepasses neben Ihrem Foto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert. Ältere Reisepässe bleiben aber gültig.

Häufig zum Thema „Fingerabdrücke“ gestellte Fragen beantworten wir Ihnen unter der Rubrik Downloads.

Weitere Informationen zu allen Fragen rund um den Ende 2005 eingeführten neuen ePass finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern unter www.ePass.de oder www.bmi.bund.de.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Passgesetz
  • alter Reisepass oder Personalausweis
    (Wenn Sie keine Ausweispapiere besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit.)
  • ein Passbild aus neuerer Zeit mit hellem Hintergrund

Stand 2024:

  • 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 70,00 € für Antragsteller ab 24 Jahren
Passangelegenheiten https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/516/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0

Frau

Brodrecht

02582 88-111

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Lamenta

02582 88-110

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02582 88-711