Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dies bei der Gemeinde Everswinkel beantragen, wenn Sie in Everswinkel mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Es geht jedoch auch ganz bequem online. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de. (Hierzu ist ein elektronischer Personalausweis erforderlich.) 

Informationen, wie Sie Ihr Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen können, entnehmen Sie bitte aus dem Flyer im Downloadbereich.

Ausgestellt wird das polizeiliche Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 7 Tage.

Es wird zwischen verschiedenen Arten von polizeilichen Führungszeugnissen unterschieden:

  1. für private Zwecke (Belegart N), z.B. für die Einstellung in einen privatwirtschaftlichen Betrieb,

  2. für private Zwecke erweitert (Belegart NE), z.B. für die Einstellung in einer privaten Kindertagesstätte,

  3. für behördliche Zwecke (Belegart O), z.B. für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst oder für Anträge auf Fahrgastbeförderung,

  4. für behördliche Zwecke erweitert (Belegart OE), z.B. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen.

Seit dem 01. Mai 2010 können, zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen verlangen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden.

Bei Führungszeugnissen der Belegart O und OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Volljährige und voll geschäftsfähige Personen können keinen Stellvertreter entsenden. Bitte kommen Sie persönlich ins Einwohnermeldeamt. Der Antrag wird dann in Ihrem Beisein ausgefüllt.

Wenn Sie in Everswinkel mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, können Sie das Führungszeugnis bei der Gemeinde Everswinkel auch schriftlich beantragen. Dazu ist eine amtliche oder notarielle Beglaubigung erforderlich. Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundeszentralregistergesetz

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (NE oder OE): Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorliegen.

Kosten

  • 13,00 €
Führungszeugnis


Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dies bei der Gemeinde Everswinkel beantragen, wenn Sie in Everswinkel mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Es geht jedoch auch ganz bequem online. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de. (Hierzu ist ein elektronischer Personalausweis erforderlich.) 

Informationen, wie Sie Ihr Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen können, entnehmen Sie bitte aus dem Flyer im Downloadbereich.

Ausgestellt wird das polizeiliche Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 7 Tage.

Es wird zwischen verschiedenen Arten von polizeilichen Führungszeugnissen unterschieden:

  1. für private Zwecke (Belegart N), z.B. für die Einstellung in einen privatwirtschaftlichen Betrieb,

  2. für private Zwecke erweitert (Belegart NE), z.B. für die Einstellung in einer privaten Kindertagesstätte,

  3. für behördliche Zwecke (Belegart O), z.B. für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst oder für Anträge auf Fahrgastbeförderung,

  4. für behördliche Zwecke erweitert (Belegart OE), z.B. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen.

Seit dem 01. Mai 2010 können, zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen verlangen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden.

Bei Führungszeugnissen der Belegart O und OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Volljährige und voll geschäftsfähige Personen können keinen Stellvertreter entsenden. Bitte kommen Sie persönlich ins Einwohnermeldeamt. Der Antrag wird dann in Ihrem Beisein ausgefüllt.

Wenn Sie in Everswinkel mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, können Sie das Führungszeugnis bei der Gemeinde Everswinkel auch schriftlich beantragen. Dazu ist eine amtliche oder notarielle Beglaubigung erforderlich. Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundeszentralregistergesetz

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (NE oder OE): Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorliegen.
  • 13,00 €
Polizeiliches Führungszeugnis https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/518/show
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