Sie haben spontan eine Reise geplant, zu der man einen Reisepass benötigt?

Grundsätzlich müssen Sie einen "normalen" Reisepass beantragen. Wenn ein solcher Pass nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann (auch nicht im "Expressverfahren" innerhalb von 48 Stunden!), können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten. Die Gültigkeitsdauer beträgt dann höchstens ein Jahr. 

Der vorläufige Reisepass muss von Ihnen persönlich beantragt werden. Er ist in der Regel nach 1 – 2 Tagen fertig.

Ist der Antragsteller noch keine 18 Jahre alt bzw. ist für ihn ein Betreuer bestellt, müssen alle Erziehungsberechtigten der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Falls Sie Ihren alten Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, können Sie außerdem den unter Downloads eingestellten Vordruck „Ausweis-Verlust“ schon ausfüllen und mitbringen.

Und bitte beachten Sie : Auch der vorläufige Reisepass ist ein maschinenlesbares elektronisches Reisedokument. Das Passbild muss also den seit Ende 2005 geltenden neuen  Anforderungen entsprechen. Genaue Informationen darüber, wie Passbilder heutzutage aussehen müssen, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der homepage der Bundesdruckerei.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten als ausreichendes Einreisedokument anerkannt wird (z.B. USA). Informationen zur Anerkennung von vorläufigen Reisepässen im Ausland hält auch das Auswärtige Amt vor.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Passgesetz

Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis
    (Wenn Sie keine Ausweispapiere besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit.)
  • ein Passbild aus neuerer Zeit mit hellem Hintergrund
  • Für minderjährige Antragsteller wird die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten benötigt.

Kosten

  • 26,00 €
Vorläufiger Reisepass


Sie haben spontan eine Reise geplant, zu der man einen Reisepass benötigt?

Grundsätzlich müssen Sie einen "normalen" Reisepass beantragen. Wenn ein solcher Pass nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann (auch nicht im "Expressverfahren" innerhalb von 48 Stunden!), können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten. Die Gültigkeitsdauer beträgt dann höchstens ein Jahr. 

Der vorläufige Reisepass muss von Ihnen persönlich beantragt werden. Er ist in der Regel nach 1 – 2 Tagen fertig.

Ist der Antragsteller noch keine 18 Jahre alt bzw. ist für ihn ein Betreuer bestellt, müssen alle Erziehungsberechtigten der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Falls Sie Ihren alten Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, können Sie außerdem den unter Downloads eingestellten Vordruck „Ausweis-Verlust“ schon ausfüllen und mitbringen.

Und bitte beachten Sie : Auch der vorläufige Reisepass ist ein maschinenlesbares elektronisches Reisedokument. Das Passbild muss also den seit Ende 2005 geltenden neuen  Anforderungen entsprechen. Genaue Informationen darüber, wie Passbilder heutzutage aussehen müssen, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der homepage der Bundesdruckerei.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten als ausreichendes Einreisedokument anerkannt wird (z.B. USA). Informationen zur Anerkennung von vorläufigen Reisepässen im Ausland hält auch das Auswärtige Amt vor.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Passgesetz
  • alter Reisepass oder Personalausweis
    (Wenn Sie keine Ausweispapiere besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit.)
  • ein Passbild aus neuerer Zeit mit hellem Hintergrund
  • Für minderjährige Antragsteller wird die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten benötigt.
  • 26,00 €
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/519/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0

Frau

Brodrecht

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