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Sofern Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel direkt ausgestellt und ist für die Dauer von höchstens einem Jahr gültig.

Hinweise zum Foto

Fotos für Personalausweise und Reisepässe müssen ab dem 01.05.2025 per Gesetz digital über einen zertifizierten Cloud-Service beim Bürgerbüro eingereicht werden. Dies soll die Qualität der Bilder verbessern und ein Fälschungsrisiko verringern. 
Die Fotos müssen bei einem Fotodienstleister digital aufgenommen und von diesem verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und als Ausdruck der abgelichteten Person übergeben. Diesen Ausdruck des Codes bringt die antragstellende Person mit ins Bürgerbüro.  

Sie können das digitale Lichtbild aber auch am Fototerminal im Rathaus anfertigen lassen. Für die Benutzung des Fototerminals und die digitale Fotoübertragung wird eine Gebühr in Höhe von 6,- € fällig, die im Bürgerbüro zu entrichten ist. 

Allgemeiner Hinweis:

Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. bisheriger Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • Ein digitales biometrisches Lichtbild
  • Nachweis, dass der Expresspass nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgestellt werden kann (z. B. Reiseunterlagen, Flugticket)
  • bei Personen unter 18 Jahren: Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten; sofern die Sorgeberechtigten bei der Antragstellung nicht anwesend sind, ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 26,00 €