Beglaubigungen von Unterschriften
Sie können beim Einwohnermeldeamt Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
Nicht beglaubigen darf das Einwohnermeldeamt Unterschriften ohne zugehörigen Text (sogenannte „Blankounterschriften“) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar nach § 129 BGB bedürfen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW § 34
Unterlagen
- das Schriftstück
- Ihr Personalausweis bzw. Reisepass
Kosten
- 2,50 € pro Beglaubigung
- 1,20 € pro Beglaubigung für Schüler und Studenten