Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen und sonstige nichtöffentliche Stellen

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Meldebehörden Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei unterscheidet man zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft.

Melderegisterauskünfte dürfen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn durch die Suchkriterien eine Person eindeutig identifiziert werden kann. Dazu sind i. d. R. folgende Angaben zur gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • früherer Name
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht 
  • letzte bekannte Anschrift

Melderegisteranfragen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn die Stelle, die die Auskunft verlangt, erklärt, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. 

Mögliche Daten einer einfachen Melderegisterauskunft:

  • Familienname
  • Vorname unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Sofern Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen können, kann Ihnen eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet, eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

 

Beantragen Sie die Melderegisterauskünfte bequem mit den Online-Formularen: 

Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • einfache Melderegisterauskunft: 11 EUR
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 15 EUR
  • Hinweis:
    Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.