Wenn Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Antragsformulare und Merkblätter bekommen Sie bei der Gemeinde Everswinkel. Ebenso erhalten Sie Informationen darüber, welche sonstigen Unterlagen Sie benötigen. Diese können von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Entscheidungsbehörde ist jdeoch der Kreis Warendorf. Aktuelle Informationen, Ansprechpartner und Formulare zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie hier auf den Internetseiten des Kreises Warendorf.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • §§ 8, 9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz, Gesetz über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner