Durch die Änderung des Wehrpflichtgesetzes erfolgt ab 01.07.2011 die Musterung und Einberufung nur noch auf freiwilliger Basis. Der neue Freiwillige Wehrdienst bietet die Möglichkeit, bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften zu leisten.

Es können sich weibliche und männliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beim Kreiswehrersatzamt Münster, Nieberdingstr. 18, 48155 Münster melden, wenn das Interesse an einer freiwilligen Musterung und Einberufung besteht.

Unabhängig davon haben die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz dem Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu übermitteln:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • gegenwärtige Anschrift.

Der Personenkreis umfasst männliche und weibliche Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Hinsichtlich der Datenweitergabe steht dem betroffenen Personenkreis ein Widerspruchsrecht zu.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel zu erklären. Der betroffene Personenkreis wird einmal jährlich auf sein Widerspruchsrecht durch öffentliche Bekanntmachung informiert.

Zuständig für Fragen rund um das Thema Wehrrecht ist das
Kreiswehrersatzamt Münster
Nieberdingstraße 18
48155 Münster
Telefon: 02 51/ 60 94 80

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wehrpflichtgesetz