Binnen einer Woche nach der Geburt müssen neue Erdenbürger bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Wenn Ihr Kind also in Alverskirchen oder Everswinkel das Licht der Welt erblickt hat, kommen Sie zum Standesamt der Gemeinde Everswinkel.

Hier werden Ihnen im Zuge der Geburtsbeurkundung folgende Unterlagen ausgehändigt:
  • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie,
  • bei Kindern ausländischer Eltern: eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat,
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Erziehungsgeld


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Personenstandsgesetz, Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW

Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei miteinander verheirateten Eltern: die Geburtsurkunden und die Eheurkunde
  • Wenn Sie ledig sind: Ihre Geburtsurkunde
  • Wenn Sie ledig sind und der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat: die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde sowie ggf. Sorgeerklärungen
  • Falls Sie geschieden sind: eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben: Originalheiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunden sowie nach Rücksprache mit dem Standesamt ggf. auch weitere Unterlagen

Kosten

  • 10,00 € für die Geburtsurkunde bzw. die "internationale" Geburtsurkunde
  •   5,00 € für jede weitere Ausfertigung der Urkunde

Zuständige Stelle

Standesamt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
02582 88-532
E-Mail senden

Ansprechpartner

Geburtsanmeldungen


Binnen einer Woche nach der Geburt müssen neue Erdenbürger bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Wenn Ihr Kind also in Alverskirchen oder Everswinkel das Licht der Welt erblickt hat, kommen Sie zum Standesamt der Gemeinde Everswinkel.

Hier werden Ihnen im Zuge der Geburtsbeurkundung folgende Unterlagen ausgehändigt:
  • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie,
  • bei Kindern ausländischer Eltern: eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat,
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Erziehungsgeld


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Personenstandsgesetz, Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei miteinander verheirateten Eltern: die Geburtsurkunden und die Eheurkunde
  • Wenn Sie ledig sind: Ihre Geburtsurkunde
  • Wenn Sie ledig sind und der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat: die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde sowie ggf. Sorgeerklärungen
  • Falls Sie geschieden sind: eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben: Originalheiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunden sowie nach Rücksprache mit dem Standesamt ggf. auch weitere Unterlagen
  • 10,00 € für die Geburtsurkunde bzw. die "internationale" Geburtsurkunde
  •   5,00 € für jede weitere Ausfertigung der Urkunde
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/539/show
Standesamt
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112
Fax 02582 88-532

Frau

Lamenta

02582 88-110