Geburtsanmeldungen
Binnen einer Woche nach der Geburt müssen neue Erdenbürger bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Wenn Ihr Kind also in Alverskirchen oder Everswinkel das Licht der Welt erblickt hat, kommen Sie zum Standesamt der Gemeinde Everswinkel.
- eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie,
- bei Kindern ausländischer Eltern: eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat,
- eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen,
- eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld,
- eine Bescheinigung für die Beantragung von Erziehungsgeld
Rechtsgrundlagen allgemein
- Personenstandsgesetz, Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW
Unterlagen
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei miteinander verheirateten Eltern: die Geburtsurkunden und die Eheurkunde
- Wenn Sie ledig sind: Ihre Geburtsurkunde
- Wenn Sie ledig sind und der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat: die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde sowie ggf. Sorgeerklärungen
- Falls Sie geschieden sind: eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- Wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben: Originalheiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunden sowie nach Rücksprache mit dem Standesamt ggf. auch weitere Unterlagen
Kosten
- 10,00 € für die Geburtsurkunde bzw. die "internationale" Geburtsurkunde
- 5,00 € für jede weitere Ausfertigung der Urkunde