Wenn Sie in Everswinkel gemeldet sind, stellt Ihnen das Einwohnermeldeamt auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung benötigen Sie z.B. wenn Ihr Personalausweis nicht mehr gültig ist oder Sie ein ausländisches Reisedokument besitzen oder nur einen Reisepass, der nicht Ihre Anschrift enthält. Und zwar sobald Sie einer Behörde gegenüber darstellen müssen, unter welcher Anschrift Sie gemeldet sind. Beispielsweise wenn Sie Ihr neues Auto beim Straßenverkehrsamt anmelden möchten.

In manchen Zusammenhängen wird die Meldebescheinigung anders genannt: Sie heißt dann Lebens- oder Haushaltsbescheinigung.

Sie können für die Beantragung der Meldebescheinigung auch persönlich vorbeikommen oder Sie schicken eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vorbei. Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes benötigen allerdings in jedem Fall Ihren Ausweis bzw. eine Kopie davon.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW)

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Giropay, Paydirekt, Kreditkarte und per Lastschrift bezahlen.

Gebührenfrei sind

  • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit vorlegen müssen,
  • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,
  • Meldebescheinigungen, die Sie als Empfänger von ALG II oder Grundsicherung benötigen