Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen ändern zu lassen, so ist dies möglich, falls ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt. Ein solcher Grund könnte z.B. sein, dass Sie einen lächerlich klingenden Namen führen oder einen Namen, dessen Schreibweise oder Aussprache sehr kompliziert ist.

Antragsformulare auf Namensänderungen erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch den Kreis Warendorf. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Warendorf.

In einigen Fällen können Sie Ihren Namen durch eine sogenannte „namensrechtliche Erklärung“ direkt beim Standesamt der Gemeinde Everswinkel ändern lassen. Beispiele hierfür sind

  • die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens nach Auflösung der Ehe,
  • nachträgliche Erklärungen zur Namensführung in der Ehe,
  • Namenserteilung bezüglich Familiennamen von Kindern.

Bitte lassen Sie sich auch in diesen Fällen zunächst persönlich oder telefonisch von den Mitarbeiterinnen des Standesamtes beraten.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW)
    Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Unterlagen

Es sind je nach Ausgangslage unterschiedlich umfangreiche Unterlagen erforderlich. Bitte fragen Sie beim Ordnungs- bzw. Standesamt nach.

Kosten

  • Die Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beim Standesamt beträgt 21,00 €.
  • Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Warendorf festgesetzt. Bitte beachten Sie darum auch die Informationen des Kreises Warendorf, die Sie sie auf dessen Internetseiten finden.