Umzug ins Ausland
Sie möchten oder müssen ihre Zelte in Everswinkel abbrechen und ins Ausland ziehen? Bitte vergessen Sie nicht, sich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel abzumelden.
Wenn Sie persönlich vorbeikommen, können Sie die Abmeldebestätigung direkt mitnehmen. Aber natürlich kann auch alles per Post erledigt werden: Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes schicken Ihnen den Abmeldeschein zu, und Sie senden ihn ausgefüllt zurück. Oder aber eine von Ihnen beauftragte Person gibt ihn im Einwohnermeldeamt ab. Die Bestätigung Ihrer Abmeldung wird Ihnen dann zugesandt.
Übrigens: Bis spätestens zwei Wochen nach Ihrem Fortzug ins Ausland bzw. frühestens eine Woche vorher müssen Sie dieses dem Einwohnermeldeamt im Rathaus mitgeteilt haben.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Ihr Personalausweis oder/und Reisepass bzw. eine Kopie davon
- Wohnungsgeberbestätigung