Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Wenn Sie Ihr Auto abmelden oder Fahrzeugscheinänderungen vornehmen möchten, können Sie dies im Bürgerbüro der Gemeinde Everswinkel (Zimmer 11) oder bei den Zulassungsstellen Beckum und Warendorf erledigen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet unverzüglich Ihren Fahrzeugschein zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Everswinkel gezogen sind und im Fahrzeugschein eine Anschrift steht, die demnach nicht im Kreisgebiet Warendorf liegt, müssen Sie diesen bei der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf umschreiben lassen.
Sollten Sie innerhalb von Everswinkel umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Warendorf zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im Bürgerbüro vornehmen lassen.
Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dies sowohl auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als auch auf dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zu ändern. Diese Änderung kann unter Vorlage der beiden zu ändernden Dokumente für Privatpersonen, die in Everswinkel gemeldet sind, im Bürgerbüro der Gemeinde Everswinkel vorgenommen werden.
Kfz-Anmeldung werden ausschließlich beim Kreis Warendorf durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf.
Hier gelangen Sie zum Online-Portal für die internetbasierte Fahrzeugabmeldung oder Fahrzeugzulassung:
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 27 Abs. 6 sowie Aufgaben der Meldepflicht nach § 27 Abs. 1 und 1a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Unterlagen
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- beide Nummernschilder (bei Anhängern und Krafträdern eins)
Die Plaketten auf den Nummernschildern dürfen nicht vorher abgekratzt werden.
Kosten
- 16,50 €