Sie besitzen eine Fahrerlaubnis für die Klassen C und/oder CE und haben das 50. Lebensjahr vollendet? Dann können Sie Ihren Führerschein verlängern lassen. Die Verlängerung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann erneut beantragt werden.

Neue Fahrerlaubnisse der Klasse C für Nutzfahrzeuge über 7500 kg Gesamtmasse und der Klasse CE für Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter Fahrzeugen der Klasse C werden nur auf 5 Jahre erteilt und nur nach gesundheitlicher Prüfung verlängert.

Ausführliche Informationen für Berufskraffahrer von Bussen und LKWs finden sich auf der Internetseite des Kreises Warendorf.

Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes in Everswinkel helfen jedoch bei Fragen gern weiter.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Ihren alten Führerschein,
  • ein aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund,
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • ein aktuelles ärztliches Gutachten,
  • ein aktuelles augenärztliches Gutachten

Kosten

  • 45,50 €