Kircheneintritt
Der Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft ist bei der dafür zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
Die Bescheinigung der entsprechenden Kirchengemeinde über Ihren Kircheneintritt dient auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Einkommensteuergesetz