Urkundenbestellung
Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt der Gemeinde Everswinkel erhalten, wenn das Ereignis in Everswinkel beurkundet worden ist:
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- mehrsprachige internationale Urkunden
- beglaubigte Registerauszüge aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister
Sollte die Geburt oder Eheschließung vor dem 01.01.1975 im Ortsteil Alverskirchen erfolgt sein, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Münster.
Hier können Sie Ihre Urkunde online anfordern
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Sie können sich für die Urkundenbestellung auch telefonisch an das Standesamt wenden. Wenn Sie persönlich vorbei kommen möchten, ist das kein Problem. Bitte vereinbaren Sie dafür vorher einen Termin mit dem Standesamt.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung bekommen Sie vom Standesamt auch noch weitere Unterlagen ausgehändigt. Nähere Informationen erhalten Sie unter Geburtsanmeldungen.
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Personenstandsgesetz,Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW
Unterlagen
- Ihr Personalausweis, wenn Sie persönlich kommen
- Eine Kopie Ihres Personalausweises, wenn Sie eine Urkunde schriftlich anfordern
Kosten
- 10,00 € Urkunden (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
- 10,00 € beglaubigte Registerauszüge (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
Es entstehen Ihnen keine Gebühren, wenn es hierfür eine gesetzliche Regelung gibt: z.B. wenn Sie die Urkunden für die gesetzliche Rentenversicherung oder zum beantragen von Kindergeld benötigen.