Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.

Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich.
Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Antragstellung online über den unten angegebenen Link. Die dadurch übermittelte UBS-ID ist dann beim Arzt vorzulegen.

Den passenden Antrag finden Sie hier:

>> Zum Onlineantrag <<

Sollte der Onlineantrag nicht ausgeführt werden können, bzw. nicht möglich sein, können Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel melden. Der Onlineantrag wird dann von hier aus für Sie gestellt. 

Weitere Informationen finden Sie hier https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung

Unterlagen

Ihre Ausweispapiere

Rechtsgrundlagen

§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz

Kosten

gebührenfrei

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.

Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich.
Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Antragstellung online über den unten angegebenen Link. Die dadurch übermittelte UBS-ID ist dann beim Arzt vorzulegen.

Den passenden Antrag finden Sie hier:

>> Zum Onlineantrag <<

Sollte der Onlineantrag nicht ausgeführt werden können, bzw. nicht möglich sein, können Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel melden. Der Onlineantrag wird dann von hier aus für Sie gestellt. 

Weitere Informationen finden Sie hier https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung

Ihre Ausweispapiere

gebührenfrei

https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/577/show
Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Frau

Lamenta

02582 88-110

Frau

Strotmann

02582 88-711