Eine ganze Reihe von Willenserklärungen im Kindschaftsrecht werden erst dann rechtswirksam, wenn sie auch beurkundet sind. So verhält es sich auch mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Beides muss beurkundet werden.

Hier ist Ihnen das Standesamt der Gemeinde Everswinkel gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Personenstandsgesetz u.A.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde der anerkennenden Person

Von Fall zu Fall werden noch weitere Unterlagen notwendig. Wir geben Ihnen gerne vorab telefonisch Auskunft.

Zuständige Stelle

Standesamt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
02582 88-532
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Ansprechpartner

Vaterschaftsanerkennung


Eine ganze Reihe von Willenserklärungen im Kindschaftsrecht werden erst dann rechtswirksam, wenn sie auch beurkundet sind. So verhält es sich auch mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Beides muss beurkundet werden.

Hier ist Ihnen das Standesamt der Gemeinde Everswinkel gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Personenstandsgesetz u.A.
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde der anerkennenden Person

Von Fall zu Fall werden noch weitere Unterlagen notwendig. Wir geben Ihnen gerne vorab telefonisch Auskunft.

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Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
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Fax 02582 88-532

Frau

Lamenta

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