Sobald ein Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, gilt das Tier nach dem Landeshundegesetz als „groß“. Als Halterin oder Halter eines „großen Hundes“ bedeutet dies: Sie müssen ihn beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel melden.

Sie können ihren Hund schnell und bequem online anmelden. Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular!

Außerdem gibt es noch einige Dinge, die Sie beachten müssen. Z.B. dürfen Sie ihn innerhalb von geschlossenen Ortschaften nur an der Leine führen. Und dazu gehören in Alverskirchen und Everswinkel auch die Parkanlagen "Am Haus Borg", "Lohmanns Wald" und "Am Breiten Busch".

Außerdem muss Ihr Hund mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein. Und Sie müssen für ihn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen – wobei ein Betrag von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden als Mindestversicherungssumme gilt.

Sie selbst benötigen einen sogenannten „Sachkundenachweis“ – eine Bescheinigung, für die Sie eine theoretische Prüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder einem von der Tierarztkammer dafür benannten Tierarzt ablegen.

Dieser Sachkundenachweis ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie einen Jagdschein haben bzw. die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  • wenn Sie eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 a) oder b) des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen oder
  • wenn Sie Polizeihundeführer, Tierarzt oder Sachverständiger nach § 10 Abs. 3 LHundG sind.

Bitte teilen Sie der Gemeinde Everswinkel schriftlich mit, falls Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen und daher keinen Sachkundenachweis benötigen.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund wegen der Hundesteuer auch beim Amt für Finanzen anzumelden. Hier finden Sie Informationen zur Hundesteuer.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landeshundegesetz (LHundG)

Unterlagen

  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheines genügt)
  • Nachweis der Identitätskennzeichnung (Mikrochip) ( z.B. durch eine tierärztliche Bescheinigung)
  • Sachkundenachweis des Halters oder der Halterin

Zuständige Stelle

Finanzen, Liegenschaften
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-0
E-Mail senden

Ansprechpartner

Hundehaltung "Große Hunde"

Sobald ein Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, gilt das Tier nach dem Landeshundegesetz als „groß“. Als Halterin oder Halter eines „großen Hundes“ bedeutet dies: Sie müssen ihn beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel melden.

Sie können ihren Hund schnell und bequem online anmelden. Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular!

Außerdem gibt es noch einige Dinge, die Sie beachten müssen. Z.B. dürfen Sie ihn innerhalb von geschlossenen Ortschaften nur an der Leine führen. Und dazu gehören in Alverskirchen und Everswinkel auch die Parkanlagen "Am Haus Borg", "Lohmanns Wald" und "Am Breiten Busch".

Außerdem muss Ihr Hund mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein. Und Sie müssen für ihn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen – wobei ein Betrag von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden als Mindestversicherungssumme gilt.

Sie selbst benötigen einen sogenannten „Sachkundenachweis“ – eine Bescheinigung, für die Sie eine theoretische Prüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder einem von der Tierarztkammer dafür benannten Tierarzt ablegen.

Dieser Sachkundenachweis ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie einen Jagdschein haben bzw. die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  • wenn Sie eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 a) oder b) des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen oder
  • wenn Sie Polizeihundeführer, Tierarzt oder Sachverständiger nach § 10 Abs. 3 LHundG sind.

Bitte teilen Sie der Gemeinde Everswinkel schriftlich mit, falls Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen und daher keinen Sachkundenachweis benötigen.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund wegen der Hundesteuer auch beim Amt für Finanzen anzumelden. Hier finden Sie Informationen zur Hundesteuer.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landeshundegesetz (LHundG)
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheines genügt)
  • Nachweis der Identitätskennzeichnung (Mikrochip) ( z.B. durch eine tierärztliche Bescheinigung)
  • Sachkundenachweis des Halters oder der Halterin
Große Hunde https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/590/show
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