Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und Sie wollen endlich den Rasen mähen oder abends mit Freunden im Garten grillen? Damit des einen Freud nicht des ruhebedürftigen Nachbarn Leid wird, gibt es einige Spielregeln, die Sie beherzigen sollten.

So verbietet das Landesimmissionsgesetz in der Zeit von abends 22.00 Uhr bis morgens 6.00 Uhr alle Betätigungen, „die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören“. „Insbesondere“, wie der Gesetzgeber weiter ausführt, „lautstarkes Singen und die Wiedergabe von Musik in jeder Form“. Das Feiern ist natürlich nicht verboten, aber die Zimmerlautstärke darf eben nicht überschritten werden.

Wie mit Ruhe und Lärm während der Mittagszeit umgegangen werden sollte, darüber gibt die gemeindliche Verordnung von Everswinkel Auskunft: Zwischen 12.30 Uhr und 15.00 Uhr ist auf alle Tätigkeiten zu verzichten, die besonderen Lärm machen. Sägen, Hämmern oder Rasenmähen sollte man also während dieser zweieinhalb Stunden unbedingt unterlassen.

Wenn Sie sich belästigt fühlen, finden Sie unter dem Stichwort Ruhestörung weitere Hinweise.

Ortsrecht

  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in dem Gebiet der Gemeinde Everswinkel

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesimmissionsschutzgesetz

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

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