Sie fühlen sich durch den Rauch belästigt, der aus dem Schornstein Ihres Nachbarn kommt? Oder durch die Grilldüfte, die durch Ihr Schlafzimmer wehen? Situationen wie diese führen immer wieder zu Streit und Beschwerden und sind auch oft nicht leicht zu klären.

Hierzu einige Anmerkungen:

Im bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass Geräusche oder Gerüche vom Nachbarn geduldet werden müssen. Es sei denn, sie stellen eine wesentliche Störung dar. Was jedoch im Einzelfall dem Nachbarn zuzumuten ist, darüber lässt sich streiten, und für die Beurteilung der Einzelsituation sind viele Faktoren wichtig.

Bei solchen nachbarschaftlichen Konflikten befinden Sie sich also im wahrsten Sinne des Wortes auf privarrechtlichem Boden. Bevor Sie jedoch einen Rechtsstreit beginnen, lohnt es sich immer, den Konfliktfall den ortsansässigen Schiedsleuten vorzutragen. Denn die konnten schon in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen erzielen und Streithähne miteinander versöhnen.

Nur wenn auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, kann das Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel tätig werden – z.B. wenn eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern betroffen ist.

In Hinblick auf den Betrieb von sogenannten "offenen Kaminen" kann allerdings schon an dieser Stelle Klarheit geschaffen werden: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass solche Kamine nur gelegentlich betrieben werden dürfen. Auf keinen Fall darf also ein "offener Kamin" täglich als Heizungsersatz verwendet werden.

Und noch ein Wort zum Brennstoff: Es sollte selbstverständlich sein, dass nur geeignetes – also trockenes und abgelagertes –  Holz verwendet wird. Nasses oder mit Farben, Leim und Lacken versehenes Holz ist tabu. Genauso wie die Verbrennung von Abfall: In einem solchen Fall drohen erhebliche Bußgelder.

Übrigens: Sollte der Rauch, der Sie stört, von einem Gewerbetrieb stammen, dann ist der Kreis Warendorf zuständig.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel gerne.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Landesimmissionsschutzgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Nachbarrechtsgesetz

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Rauchbelästigungen


Sie fühlen sich durch den Rauch belästigt, der aus dem Schornstein Ihres Nachbarn kommt? Oder durch die Grilldüfte, die durch Ihr Schlafzimmer wehen? Situationen wie diese führen immer wieder zu Streit und Beschwerden und sind auch oft nicht leicht zu klären.

Hierzu einige Anmerkungen:

Im bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass Geräusche oder Gerüche vom Nachbarn geduldet werden müssen. Es sei denn, sie stellen eine wesentliche Störung dar. Was jedoch im Einzelfall dem Nachbarn zuzumuten ist, darüber lässt sich streiten, und für die Beurteilung der Einzelsituation sind viele Faktoren wichtig.

Bei solchen nachbarschaftlichen Konflikten befinden Sie sich also im wahrsten Sinne des Wortes auf privarrechtlichem Boden. Bevor Sie jedoch einen Rechtsstreit beginnen, lohnt es sich immer, den Konfliktfall den ortsansässigen Schiedsleuten vorzutragen. Denn die konnten schon in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen erzielen und Streithähne miteinander versöhnen.

Nur wenn auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, kann das Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel tätig werden – z.B. wenn eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern betroffen ist.

In Hinblick auf den Betrieb von sogenannten "offenen Kaminen" kann allerdings schon an dieser Stelle Klarheit geschaffen werden: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass solche Kamine nur gelegentlich betrieben werden dürfen. Auf keinen Fall darf also ein "offener Kamin" täglich als Heizungsersatz verwendet werden.

Und noch ein Wort zum Brennstoff: Es sollte selbstverständlich sein, dass nur geeignetes – also trockenes und abgelagertes –  Holz verwendet wird. Nasses oder mit Farben, Leim und Lacken versehenes Holz ist tabu. Genauso wie die Verbrennung von Abfall: In einem solchen Fall drohen erhebliche Bußgelder.

Übrigens: Sollte der Rauch, der Sie stört, von einem Gewerbetrieb stammen, dann ist der Kreis Warendorf zuständig.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel gerne.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Landesimmissionsschutzgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Nachbarrechtsgesetz
Immissionen, Umweltschutz, Luftverschmutzung https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/633/show
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Herr

Welzel

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