eID-Karte
Seit dem 01. Januar 2021 besteht für Bürger*innen, die die Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedstaates haben oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die Möglichkeit einen Antrag auf Ausstellung einer elD-Karte zu stellen, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Die Beantragung der elD-Karte ist freiwillig und kann im Bürgerbüro erfolgen. Die elD-Karte enthält keinerlei biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke und auch keine Unterschrift) und stellt somit kein Ausweisdokument dar und kann daher nicht als Reisedokument verwendet werden. Die elD-Karte bescheinigt die elektronische Identität. Mit der Online-Funktion kann man sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Passes einer der o.g. Staaten erforderlich. Die elD-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,- € ausgegeben.