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Anmeldung des Wohnsitzes
Herzlich willkommen in Everswinkel!
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Everswinkel ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11 im Rathaus, Am Magnusplatz 30 anmelden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Ihr Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. Hierfür steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung.
Zuständige Organisationseinheit
- Einwohner- und Meldewesen
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
E-Mail: ordnungsamt@everswinkel.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Brodrecht
Tel: 02582 88-111
- Frau Lamenta
Tel: 02582 88-110
- Frau Strotmann
Tel: 02582 88-711
Anmeldung des Wohnsitzes
Herzlich willkommen in Everswinkel!
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Everswinkel ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11 im Rathaus, Am Magnusplatz 30 anmelden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bundesmeldegesetz
- Ihr Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. Hierfür steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung.
Einwohner- und Meldewesen
001 Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0
Fax 02582 88-511
Frau
Brodrecht
02582 88-111
Frau
Lamenta
02582 88-110
Frau
Strotmann
02582 88-711