Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel registriert die in seinem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner.

Es erteilt Melderegisterauskünfte, wirkt bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben führt es ein Melderegister.

Das Einwohnermeldeamt darf personenbezogene Daten, die im Melderegister gespeichert sind, nur im gesetzlich festgelegten Rahmen verarbeiten, wie z.B. für die Vorbereitung von Parlaments- und Kommunalwahlen oder für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten oder Personalausweisen.

Bei allgemeinen Fragen zum Meldewesen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW)