Eine Abmeldung ist nach dem Bundesmeldegesetz nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder wenn die aufgegebene Wohnung eine Nebenwohnung war.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, so genügt es, sich in der neuen Stadt/Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde Everswinkel wird dann von dort aus unterrichtet und passt ihr Melderegister entsprechend an.

Um bürgernah und zukunftsorientiert planen zu können, würden wir gerne erfahren, welche Beweggründe für Ihren Fortzug maßgebend waren. Wir wären Ihnen darum sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen würden, an der Umfrage teilzunehmen. Den Fragebogen zum Zuzug / Fortzug finden Sie unter Onlinedienstleistungen. 

Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage freiwillig und auch Ihre Anonymität bleibt gewahrt!

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich!


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesmeldegesetz

Unterlagen

  • Ihr Personalausweis oder/und Reisepass
  • Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
    Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind? 
    Bitte reichen Sie hierfür das Onlineformular Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ein, welches Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.