Personalausweis
Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Ihren Personalausweis können Sie im Einwohnermeldeamt beantragen. Seit dem 01. November 2010 gibt es nur noch den neuen Personalausweis im „Checkkartenformat“. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt. Die Ausweise werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Alle Anträge werden unverzüglich an diese Stelle weitergeleitet. Erfahrungsgemäß beträgt die Lieferzeit ca. 3 Wochen. Jeder Deutsche ist ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sollten Sie einen Personalausweis schneller benötigen, kann Ihnen auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Eine Verlängerung dieser Ausweise ist nicht möglich. Ob für Ihre Auslandsreise der Personalausweis zur Einreise in Ihr Zielland ausreichend ist, erfahren Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder über die Informationsseite des Auswärtiges Amt – Reisehinweise.
Aktuelle Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis, sowie zur elD-Funktion finden Sie hier.
Antragstellung
Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung die u.a. Unterlagen mit (s. Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“).
Antragstellung bei Personen unter 16 Jahre
Bei der Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren muss der Antrag im Beisein des Minderjährigen durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Pass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggf. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen.
Wichtiger Hinweis: Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder vorzeitig der Fall sein.
Für eine Neubeantragung benötigen Sie:
- Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis). Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument sowie eine Personenstandsurkunde z.B. die Geburtsurkunde mit.
- Ein sogenanntes biometrisches Lichtbild aus neuer Zeit, schwarz-weiß oder in Farbe, in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens 2 cm erkennbar sein. Sie dürfen auch grundsätzlich keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller als die Gesichtspartie sein. Mustertafeln für den neuen Bundespersonalausweis können Sie bei uns einsehen (s. unten).
- Zur Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, müssen Sie den alten Ausweis vorlegen. Dieser wird eingezogen bzw. entwertet.
- Fertige Ausweise können auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Ausweis mit. Füllen Sie dazu einfach folgende Abholvollmacht online aus und bringen diese unterschrieben mit.
- Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Seit dem 01.08.2021 sind die Finderabdrücke verpflichtend im Personalausweis zu speichern.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, persönlich vorzusprechen (z.B. aus Gründen der Pflegebedürftigkeit), können Sie auch einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht stellen (den Vordruck finden Sie im Download-Bereich). Den Antrag richten Sie oder Ihr Betreuer bzw. Bevollmächtigter mit dem entsprechendem Vordruck und einem Nachweis über die Pflegebedürftigkeit an das Einwohnermeldeamt.
Hinweis: Nach aktueller Gesetzeslage können wir derzeit noch keine digitalen Passbilder annehmen.
Ortsrecht
- Personalausweisgesetz NRW
- Bundespersonalausweisgesetz
Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder
- Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis)
- Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument mit, sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Ein biometrisches Lichtbild
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung für Antragsteller bis zum 24. Lebensjahr beträgt 22,80 €, für alle übrigen Personen beträgt die Gebühr 37,- €.