Im Sprachgebrauch der Verwaltung unterscheidet man drei verschiedene Arten von öffentlichen Abgaben: Steuern, Gebühren und Beiträge. "Abgaben" ist also der Oberbegriff.

Aber was unterscheidet diese verschiedenen Arten von Abgaben?

Im § 3 Abs. 1 der „Deutschen Abgabenordnung“ – umgangssprachlich auch oft als „Steuergrundgesetz“ bezeichnet – werden „Steuern“ definiert als „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Der Begriff „Gebühr“ bezeichnet dagegen einen Betrag, der für die konkrete Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung der öffentlichen Verwaltung zu entrichten ist.

Ein „Beitrag“ wiederum wird für die Bereitstellung einer Gegenleistung erhoben –  unabhängig davon, ob Sie sie tatsächlich in Anspruch nehmen oder nicht.

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Abfallgebühren

Abwassergebühren

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer

Kleineinleiterabgaben

Straßenreinungsgebühren

Vergnügungssteuer

Gewässerunterhaltungsgebühren